§ 8 RsiedlGErgG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- RsiedlGErgG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340020000000
Die Gebühren- ... und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.