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§ 8 RsiedlGErgG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
RsiedlGErgG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340020000000

Die Gebühren- ... und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.