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§ 2 AufgÜVO-LwK

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AufgÜVO-LwK,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78120

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist als Rechtsnachfolgerin der Landwirtschaftskammer Hannover nach Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle vom 8./30. Mai 2000 (Nds. GVBl. S. 126) Trägerin der gemeinsamen Verkaufsstelle nach § 8 Abs. 2 der Zusatzabgabenverordnung. Die Verkaufsstelle führt nach Artikel 3 des Staatsvertrages die ihr nach der Zusatzabgabenverordnung zugewiesenen Aufgaben durch.