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  • ab 20.04.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt OsteoAbrRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen
Redaktionelle Abkürzung
OsteoAbrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Der Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer hat sich auf seiner Sitzung vom 18. 3. 2021 auf die folgenden Abrechnungsempfehlungen verständigt.

Die Abrechnungsempfehlungen werden in der Anlage bekannt gemacht. Sie sind im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt am 20. 4. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch RdErl. vom 20. April 2021 (Nds. MBl. S. 894)

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