Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt I ANBest-ELER KLARA - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Förderkonzept KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) in der Förderperiode 2023-2027 (ANBest-ELER KLARA)
Amtliche Abkürzung
ANBest-ELER KLARA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die ANBest-ELER KLARA enthalten Nebenbestimmungen i. S. von § 1 NVwVfG i. V. m. § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen und gelten für Vorhaben der EU-Förderperiode 2023-2027, die Finanzierungsbestandteile aus dem ELER enthalten.

Sie sind als Bestandteil des Bewilligungsbescheides verbindlich, soweit in diesem nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 des RdErl. vom 2. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 365)