Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 19.04.1991, Az.: 6 U 222/90

Asphaltarbeiten; Fahrbahnmitte einer Landstraße; Absicherung der Baustelle; Verschulden des Kraftfahrers

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
19.04.1991
Aktenzeichen
6 U 222/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 15222
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:0419.6U222.90.0A

Fundstellen

  • DAR 1992, 461-462 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZV 1992, 405 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1993, 333-334 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Baustelle ist nicht ausreichend durch das bloße Aufstellen eines Leitkegels auf der weißen Mittellinie gesichert, wenn auf der Fahrbahnmitte einer Landstraße Asphaltarbeiten ausgeführt werden (hier: Vergießen der Mittelnaht mit Teer).

2. Bemerkt ein Kraftfahrer, der ohne Anlaß die Fahrbahnmitte benutzt, einen zur Kenntlichmachung einer Baustelle aufgestellten Leitkegel nicht und fährt er aus diesem Grunde ungebremst in den Baustellenbereich hinein, so trifft ihn ein Mitverschulden.