Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 19.04.1991, Az.: 6 U 222/90
Asphaltarbeiten; Fahrbahnmitte einer Landstraße; Absicherung der Baustelle; Verschulden des Kraftfahrers
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 19.04.1991
- Aktenzeichen
- 6 U 222/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 15222
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1991:0419.6U222.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 254 BGB
Fundstellen
- DAR 1992, 461-462 (Volltext mit amtl. LS)
- NZV 1992, 405 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1993, 333-334 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Baustelle ist nicht ausreichend durch das bloße Aufstellen eines Leitkegels auf der weißen Mittellinie gesichert, wenn auf der Fahrbahnmitte einer Landstraße Asphaltarbeiten ausgeführt werden (hier: Vergießen der Mittelnaht mit Teer).
2. Bemerkt ein Kraftfahrer, der ohne Anlaß die Fahrbahnmitte benutzt, einen zur Kenntlichmachung einer Baustelle aufgestellten Leitkegel nicht und fährt er aus diesem Grunde ungebremst in den Baustellenbereich hinein, so trifft ihn ein Mitverschulden.