Art. 8 NKomVGÄndG - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften - (Artikel 8 - Übergangsvorschriften) -
- Redaktionelle Abkürzung
- NKomVGÄndG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
Ist ein Bürgerbegehren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes angezeigt worden, so bleiben für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid die am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften maßgeblich.