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Abschnitt 1 GeoAnwSZRdErl 2021 - Regelungen

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
Redaktionelle Abkürzung
GeoAnwSZRdErl 2021,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

1.1 (weggefallen)

1.2 Aufgrund des § 59 NBesG werden Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.

Außer Kraft am 1. Mai 2024 durch Nummer 2 Satz 2 des RdErl. vom 19. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 23)