Abschnitt 1 GeoAnwSZRdErl 2021 - Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
- Redaktionelle Abkürzung
- GeoAnwSZRdErl 2021,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
1.1 (weggefallen)
1.2 Aufgrund des § 59 NBesG werden Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Außer Kraft am 1. Mai 2024 durch Nummer 2 Satz 2 des RdErl. vom 19. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 23)