Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.05.1987, Az.: L 3 S (Kg) 66/87

Beschluß; Sozialgericht; Selbstablehnung; Befangenheit; Wegfall; Entscheidung; Aufhebung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
05.05.1987
Aktenzeichen
L 3 S (Kg) 66/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11684
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1987:0505.L3S.KG66.87.0A

Fundstelle

  • Breith 1987, 893

Amtlicher Leitsatz

1. Ein bindend gewordener Beschluß, durch den eine Selbstablehnung für gerechtfertigt erklärt worden ist, kann nicht wieder aufgehoben werden.

2. Der Wegfall des Ablehnungsgrundes eröffnet keine neue Entscheidungsmöglichkeit.