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§ 60 Nds. SOG - Verkündung und In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
Amtliche Abkürzung
NGefAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100000000

Die Verordnungen können als Tag des In-Kraft-Tretens frühestens den Tag nach ihrer Verkündung angeben. Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr kann eine Verordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten.