§ 60 NGefAG - Verkündung und Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)
- Amtliche Abkürzung
- NGefAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011100000000
Die Verordnungen können als Tag des Inkrafttretens frühestens den Tag nach ihrer Verkündung angeben. Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr kann eine Verordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten. Im übrigen gilt das Gesetz über die Verkündung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Verordnungen vom 23. April 1955 (Nieders. GVBl. Sb. I S. 80).