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§ 60 NGefAG - Verkündung und Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)
Amtliche Abkürzung
NGefAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100000000

Die Verordnungen können als Tag des Inkrafttretens frühestens den Tag nach ihrer Verkündung angeben. Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr kann eine Verordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten. Im übrigen gilt das Gesetz über die Verkündung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Verordnungen vom 23. April 1955 (Nieders. GVBl. Sb. I S. 80).