Abschnitt 5 VwMoMUBeschl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MU
- Redaktionelle Abkürzung
- VwMoMUBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
5.
Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden Organisationseinheiten und Aufgaben der Bezirksregierungen verlagert, mit Ausnahme der in den Nummern 3.1 bis 3.3 genannten oder durch Rechtsänderungsverfahren entfallenen bzw. auf andere Aufgabenträger übertragenen Aufgaben:
5.1
Die Dezernate 503 (Naturschutz) und 502 (Wasserwirtschaft, Wasserrecht) zum NLWKN.
5.2
Die Dezernate 501 (Immissions- und Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft und -recht) zu den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern am jeweiligen Sitz der bisherigen Bezirksregierungen.
5.3
Die Aufgaben nach dem Arzneimittel- (ausgenommen der Einzelhandel und die Apotheken) und dem Medizinprodukterecht (bisher Dezernat 108 der Bezirksregierungen) zu den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern am jeweiligen Sitz der bisherigen Bezirksregierungen.