§ 3 NKWG - Maßgebende Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG -)
- Amtliche Abkürzung
- NKWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330010000000
Die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit, die Wahlperiode, die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter, der Sitzerwerb und der Sitzverlust bestimmen sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung.