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§ 3 NKWG - Maßgebende Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG-)
Redaktionelle Abkürzung
NKWG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330010000000

Die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit, die Wahlperiode, die Zahl der Vertreter, der Sitzerwerb und der Sitzverlust bestimmen sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung.