Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 03.05.1994, Az.: Ss 159/94

Parken außerhalb markierter Parkflächen; Parkflächenmarkierung; Zusatzschild; Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
03.05.1994
Aktenzeichen
Ss 159/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 12957
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:0503.SS159.94.0A

Fundstelle

  • DAR 1994, 370 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Parken außerhalb der markierten Parkflächen ist nicht durch die Parkflächenmarkierung ( 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO) verboten. Erst ein Zusatzschild zum Zeichen 314 (nur innerhalb der markierten Parkstände) und eine entsprechende Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verbietet das Parken.