Anlage 1 BesoldÄndG - Anlage
(zu Artikel 6 § 1)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- BesoldÄndG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441070000000
Überleitungsübersicht
Bisherige Besoldungsgruppe, Amtszulage, Amtsbezeichnung, Funktion | Neue Besoldungs- gruppe, Amtszulage | Neue Amtsbezeichnung, Funktion |
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Besoldungsgruppe A 13 | ||
Hauptlehrer | ||
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter des Hauptschulzweiges mit bis zu 180 Schülern - | ||
(soweit Leiterin oder Leiter eines Hauptschulzweigs mit bis zu 130 Schülerinnen und Schülern) | A 12 | Lehrerin, Lehrer |
(soweit Leiterin oder Leiter eines Hauptschulzweigs mit 131 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern) | A 12 | Lehrerin, Lehrer |
+ 227,93 DM | - an einer Kooperativen Gesamtschule als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 - | |
Besoldungsgruppe A 13 + 273,42 DM | ||
Primarbereichsleiter | A 13 | Hauptlehrerin, Hauptlehrer |
- als Leiter eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - | - als Leiterin oder Leiter eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 - | |
Rektor | A 13 | Hauptlehrerin, Hauptlehrer |
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter des Hauptschulzweiges mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - | - als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule - | |
Besoldungsgruppe A 14 | ||
Didaktischer Leiter | ||
- einer Gesamtschule mit bis zu 540 Schülern - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes) | - | Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor |
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes) | - | Oberstudienrätin, Oberstudienrat |
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 - | ||
Fachbereichsleiter | ||
- bei einer Gesamtschule - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen) | A 13 | Konrektorin, Konrektor |
- als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes) | - | Oberstudienrätin, Oberstudienrat |
- als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter in einer Gesamtschule - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt in Realschulen) | - | Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor |
- als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule - | ||
Jahrgangsleiter | ||
- bei einer integrierten Gesamtschule im Sekundarbereich I - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen) | A 13 | Konrektorin, Konrektor |
- als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes) | - | Oberstudienrätin, Oberstudienrat |
- als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I offner Integrierten Gesamtschule - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen) | - | Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor |
- als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule - | ||
Primarbereichsleiter | A 13 | Rektorin, Rektor |
- als Leiter eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit mehr als 360 Schülern - | + 273,42 DM | - als Leiterin oder Leiter eines bei einer Gesamtschule; geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 - |
Realschulrektor | ||
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter des Realschulzweiges mit bis zu 180 Schülern - | ||
(soweit Leiterin oder Leiter eines Realschulzweigs mit bis zu 130 Schülerinnen und Schülern) | A 13 | Realschullehrerin, Realschullehrer |
(soweit Leiterin oder Leiter eines Realschulzweigs mit 131 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern) | A 13 | Realschullehrerin, Realschullehrer |
+ 273,42 DM | - als Leiterin oder Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule - | |
Rektor | A 13 | - |
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter des Hauptschulzweiges mit mehr als 360 Schülern - | + 273,42 DM | |
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes) | A 13 +273,42 DM | - |
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes) | A 13 +273,42 DM | Studienrätin, Studienrat |
- als Leiterin oder Leiter einer schulform-unabhängigen Orientierungsstufe mit einer Schülerzahl bis 180 an einer KooperativenGesamtschule - | ||
Besoldungsgruppe A 14 + 273,42 DM | ||
Realschulrektor | A 14 | - |
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter des Realschulzweiges mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - | ||
Rektor | ||
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter einer selbständigen schulform-unabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes) | A 14 | - |
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes) | A 14 | Oberstudienrätin, Oberstudienrat |
- als Leiterin oder Leiter einer schulform-unabhängigen Orientierungsstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule - | ||
Stufenleiter | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes als Leiterin oder Leiter der gymnasialen Oberstufe einer integrierten Gesamtschule) | A 15 | Studiendirektorin, Studiendirektor - als Leiterin oder Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule - |
Besoldungsgruppe A 15 | ||
Didaktischer Leiter | ||
- einer Gesamtschule mit mehr als 540 Schülern - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes und mehr als 540 Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich I) | - | Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor |
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes und mehr als 540 Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich I) | - | Studiendirektorin, Studiendirektor |
- als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540 - | ||
Direktor beim Landesinstitut für Lehrerfort-, -weiterbildung und Unterrichtsforschung | - | Direktorin oder Direktor beim Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik |
- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe A 16 eingestuften Leiters eines Dezernats - | - als Leiterin oder Leiter eines Dezernats oder als Dezernentin oder Dezernent mit besonders herausgehobenen Aufgaben - | |
Direktor einer Gesamtschule | - | Gesamtschuldirektorin, Gesamtschuldirektor |
- ohne Oberstufe mit bis zu 540 Schülern - | - als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540 - | |
Rektor | ||
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern - | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes) | A 14 + 273,42 DM | - |
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes) | A 14 + 273,42 DM | Oberstudienrätin, Oberstudienrat |
- als Leiterin oder Leiter einer schulform-unabhängigen Orientierungsstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule - | ||
Stufenleiter | ||
(soweit Lehrkraft mit der Befähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes als Leiterin oder Leiter der gymnasialen Oberstufe einer integrierten Gesamtschule) | - | Studiendirektorin, Studiendirektor |
- als Leiterin oder Leiter des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule - | ||
Besoldungsgruppe A 15 + 273,42 DM | ||
Direktor einer Gesamtschule | - | Gesamtschuldirektorin, Gesamtschuldirektor |
- ohne Oberstufe mit mehr als 540 bis zu 1.000 Schülern - | - als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahlvon 541 bis 1.000 - | |
Studiendirektor | ||
- bei einer kooperativen Gesamtschule als Leiter des Gymnasialzweiges - | ||
(soweit an einer kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe und mehr als 360 Schülerinnen und Schülern am Gymnasialzweig) | - | Studiendirektorin, Studiendirektor |
- als Leiterin oder Leiter des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe - | ||
(soweit an einer kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe und 131 bis 360 Schülerinnen und Schülern am Gymnasialzweig) | A 15 | Studiendirektorin, Studiendirektor |
- als Leiterin oder Leiter des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe - | ||
(soweit an einer kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe und mehr als 130 Schülerinnen und Schülern am Gymnasialzweig) | A 15 | Studiendirektorin, Studiendirektor |
- als Leiterin oder Leiter des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 130 an einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe - | ||
Besoldungsgruppe A 16 | ||
Direktor einer Gesamtschule | - | Gesamtschuldirektorin, Gesamtschuldirektor |
- mit Oberstufe - | - als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule mit Oberstufe - | |
Direktor einer Gesamtschule | - | Gesamtschuldirektorin, Gesamtschuldirektor |
- ohne Oberstufe mit mehr als 1.000 Schülern - | - als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000 - | |
Leitender Direktor beim Landesinstitut für Lehrerfort-, -weiterbildung und Unterrichtsforschung | - | Leitende Direktorin oder Leitender Direktor beim Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik |
- als der ständige Vertreter des Präsidenten - | - als Leiterin oder Leiter eines Dezernats - | |
Professor und Leiter der Norddeutschen Naturschutzakademie | - | Direktorin der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und Professorin, Direktor der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und Professor |
Besoldungsgruppe B 3 | ||
Inspekteur der Schutzpolizei | - | Landespolizeidirektorin, Landespolizeidirektor |
Landeskriminaldirektor | - | Direktorin oder Direktor der Polizei |
- als Leiter des Referats Kriminalpolizei im Innenministerium - | - im Innenministerium als die Vertreterin oder der Vertreter der Landespolizeidirektorin oder des Landespolizeidirektors - | |
Präsident des Landesinstituts für Lehrerfort-, -weiterbildung und Unterrichtsforschung | - | Präsidentin oder Präsident des Landesinstituts für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik |
Besoldungsgruppe B 7 | ||
Präsident des Landesverwaltungsamts | B 6 | Präsidentin oder Präsident des Landesverwaltungsamtes |