Abschnitt 2 VwMoMIBeschl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MI
- Redaktionelle Abkürzung
- VwMoMIBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Die LReg hat am 7.9.2004 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Mit Wirkung vom 1.1.2005 werden im MI als Referatsgruppe vier Regierungsvertretungen
eingerichtet:
- für die Region Braunschweig mit dem Standort in Braunschweig,
- für die Region Hannover mit dem Standort in Nienburg (Weser),
- für die Region Lüneburg mit dem Standort in Lüneburg und
- für die Region Weser-Ems mit dem Standort in Oldenburg (Oldenburg).
2.
Für die in den Regierungsvertretungen wahrgenommenen Aufgaben der jeweils fachlich zuständigen Ministerinnen und Minister wird im Schriftverkehr nach außen die amtliche Behördenbezeichnung des jeweiligen Ministeriums mit dem Zusatz "Regierungsvertretung (Name des Standortes)" geführt.
3.
Die mit den Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 4 zusammenhängenden erforderlichen personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen regeln die Ressorts bis zum 30.11.2004 untereinander.
4.
Mit Wirkung vom 1.1.2005 werden die nachstehenden Aufgaben übertragen:
4.1
Die Aufgabe "Einstellung, Planung und Koordination des Einsatzes während der Probezeit für die Nachwuchskräfte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" auf das MI.
4.2
Die Aufgabe "Auswahl, Einstellung der Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes" sowie "Koordination deren berufspraktischen Studienzeiten" auf die Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege.
4.3
Die Aufgabe "Auswahl, Einstellung der Anwärterinnen und Anwärter des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes" sowie "Koordination deren praktischer Ausbildung" auf das Studieninstitut des Landes Niedersachsen.