Abschnitt 1 StudStOBeschl
Bibliographie
- Titel
- Standorte und Aufgaben der Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- StudStOBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
1.
Die Ausbildung der Lehrkräfte gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 PVO-Lehr II erfolgt an den in der Anlage genannten Studienseminaren.
2.
Die Aufgaben der Studienseminare bestimmen sich nach der PVO-Lehr II und ihren Durchführungsbestimmungen. Darüber hinaus nehmen die Studienseminare die berufsbegleitende pädagogische Qualifizierung wahr für
die Lehrkräfte für Fachpraxis (§ 4 Bes. NLVO), die Lehrkräfte an Fach- und Berufsfachschulen (§ 12 Bes. NLVO) und die Seefahrtoberlehrerinnen und Seefahrtoberlehrer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Bes. NLVO) im Beamtenverhältnis auf Probe sowie für
die Lehrkräfte im Beschäftigungsverhältnis, die als Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen ohne Lehramtsstudium an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt werden.
Das MK kann den Studienseminaren weitere Aufgaben übertragen.
3.
Für die Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien werden zum 1.2.2009 folgende Außenstellen eingerichtet:
- a)
Studienseminar Lüneburg - Außenstelle Uelzen -
- b)
Studienseminar Oldenburg - Außenstelle Vechta -
- c)
Studienseminar Salzgitter - Außenstelle Seesen -
- d)
Studienseminar Stade - Außenstelle Cuxhaven -.
Für das Studienseminar Osnabrück für das Lehramt für Sonderpädagogik wird zum 26. 1. 2015 die Außenstelle Aurich eingerichtet.
4.
Das MK kann weitere Außenstellen von Studienseminaren einrichten, auflösen oder verlegen, soweit dieses aus Kapazitätsgründen erforderlich wird. Die Einrichtung von Außenstellen erfolgt im Einvernehmen mit dem MF.
Der Bezugsbeschluss wird aufgehoben.