Abschnitt 1 BfschPrAErl
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsausschuss an Bundeswehrfachschulen
- Redaktionelle Abkürzung
- BfschPrAErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410000000075
Nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Buchst. e bis g der Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen vom 25. April 1985 (BGBl. I S. 722) beauftragt die Oberste Schulbehörde des Landes, in dem die Bundeswehrfachschule ihren Sitz hat,
- 1.das Vorsitzende Mitglied und
- 2.Lehrkräfte als Fachbeisitzer.
Diese Aufgabe übertrage ich den Bezirksregierungen für die Bundeswehrfachschulen, die in ihrem Bezirk ihren Sitz haben.