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  • ab 01.03.2000 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BfschPrAErl

Bibliographie

Titel
Prüfungsausschuss an Bundeswehrfachschulen
Redaktionelle Abkürzung
BfschPrAErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410000000075

Nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Buchst. e bis g der Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen vom 25. April 1985 (BGBl. I S. 722) beauftragt die Oberste Schulbehörde des Landes, in dem die Bundeswehrfachschule ihren Sitz hat,

  1. 1.
    das Vorsitzende Mitglied und
  2. 2.
    Lehrkräfte als Fachbeisitzer.

Diese Aufgabe übertrage ich den Bezirksregierungen für die Bundeswehrfachschulen, die in ihrem Bezirk ihren Sitz haben.