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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 FwDV 7ARdErl

Bibliographie

Titel
Einsatz- und Ausbildungsanleitungen für Feuerwehren; "Atemschutz" (Feuerwehr-Dienstvorschrift 7)
Redaktionelle Abkürzung
FwDV 7ARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Die "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" ersetzen ab August 2022 die bisherigen "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen". Damit entfällt der arbeitsmedizinische Grundsatz G 26 und geht in den Empfehlungen der DGUV auf.

Bis zur entsprechenden Anpassung der FwDV 7 sind aufgrund des § 4 i. V. m. § 6 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 49 "UVV Feuerwehren" anstelle des in der FwDV 7 zitierten Grundsatzes G 26 die Regelungen der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" anzuwenden.

Die Dienstvorschrift kann über die Internetseite des NLBK im Downloadbereich und dort über den (Pfad "Service > Download > Feuerwehr Dienstvorschriften") als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch RdErl. vom 21. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1421)

An
das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
die Kommunen.