Abschnitt 1 FwDV 7ARdErl
Bibliographie
- Titel
- Einsatz- und Ausbildungsanleitungen für Feuerwehren; "Atemschutz" (Feuerwehr-Dienstvorschrift 7)
- Redaktionelle Abkürzung
- FwDV 7ARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Die "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" ersetzen ab August 2022 die bisherigen "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen". Damit entfällt der arbeitsmedizinische Grundsatz G 26 und geht in den Empfehlungen der DGUV auf.
Bis zur entsprechenden Anpassung der FwDV 7 sind aufgrund des § 4 i. V. m. § 6 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 49 "UVV Feuerwehren" anstelle des in der FwDV 7 zitierten Grundsatzes G 26 die Regelungen der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" anzuwenden.
Die Dienstvorschrift kann über die Internetseite des NLBK im Downloadbereich und dort über den (Pfad "Service > Download > Feuerwehr Dienstvorschriften") als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch RdErl. vom 21. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1421)
An
das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
die Kommunen.