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Art. 2 NW-FVASHBeitrStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Redaktionelle Abkürzung
NW-FVASHBeitrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt.

(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wird. (1) Die Niedersächsische Staatskanzlei teilt den übrigen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages mit.

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 19. Januar 2011 (Nds. GVBl. S. 7) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Wiesbaden, den 8. November 2010

Für das Land Hessen
Für den Ministerpräsidenten
Lucia P u t t r i c h
Staatsministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hannover, den 16. November 2010

Für das Land Niedersachsen
Für den Ministerpräsidenten
Astrid G r o t e l ü s c h e n
Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Magdeburg, den 12. November 2010

Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten
Dr. Hermann Onko A e i k e n s
Minister für Landwirtschaft und Umwelt

Kiel, den 1. November 2010

Für das Land Schleswig-Holstein
Für den Ministerpräsidenten
Dr. Juliane R u m p f
Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume