Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 AGSchKGZuErl

Bibliographie

Titel
Zuständige Landesbehörde nach dem Nds. AG SchKG
Redaktionelle Abkürzung
AGSchKGZuErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
24200

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft.

An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nachrichtlich:

An
die Ärztekammer Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen
die gemeinnützigen Träger der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen
das Katholische Büro in Niedersachsen
die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden
die in Niedersachsen als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannten Ärztinnen und Ärzte