Abschnitt 2 AGSchKGZuErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständige Landesbehörde nach dem Nds. AG SchKG
- Redaktionelle Abkürzung
- AGSchKGZuErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 24200
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft.
An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An
die Ärztekammer Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen
die gemeinnützigen Träger der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen
das Katholische Büro in Niedersachsen
die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden
die in Niedersachsen als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannten Ärztinnen und Ärzte