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  • ab 19.06.2021 (aktuelle Fassung)

Art. 2 ApoAVÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung
ApoAVÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 10. Juni 2021

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele  A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l