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  • ab 17.06.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LGLNReorgBeschl

Bibliographie

Titel
Reorganisation der Landesverwaltung im Bereich des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen; Umbenennung der Behörde in "Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen"
Redaktionelle Abkürzung
LGLNReorgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

2.
Das LGLN nimmt die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) einschließlich der Kampfmittelbeseitigung unverändert wahr. Die Organisationsstruktur des LGLN ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. Der bisherige Geschäftsbereich 4 (Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -) wird im LGLN als Landesbetrieb nach § 26 LHO weitergeführt.