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  • ab 26.07.1985 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZweckdienB - 1. Zuständige Stelle

Bibliographie

Titel
Bescheinigung der Abgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum Zwecke der Strukturverbesserung (Zweckdienlichkeitsbescheinigung)
Redaktionelle Abkürzung
ZweckdienB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000017

Zuständige Stelle für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Amt für Agrarstruktur, in dessen Bezirk die Hofstelle des aufgegebenen Betriebes liegt.