Abschnitt 1 ZweckdienB - 1. Zuständige Stelle
Bibliographie
- Titel
- Bescheinigung der Abgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum Zwecke der Strukturverbesserung (Zweckdienlichkeitsbescheinigung)
- Redaktionelle Abkürzung
- ZweckdienB,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340000000017
Zuständige Stelle für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Amt für Agrarstruktur, in dessen Bezirk die Hofstelle des aufgegebenen Betriebes liegt.