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Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
Redaktionelle Abkürzung
FöFoMBOStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Vom 6. September 2016 (Nds. GVBl. S. 248 - VORIS 23100 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 248)

Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats,

und

das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Förderfonds1
Inkrafttreten2

Präambel

(1) Die Zusammenarbeit der beiden Länder in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. (im Folgenden: Metropolregion Nordwest) soll Kooperationen zwischen Niedersachsen und Bremen befördern und bildet die Klammer einer gemeinsamen Strukturpolitik im Nordwesten. Ziel ist die Stärkung der wirtschaftlichen Potentiale und des Arbeitskräftepotentials sowie die Förderung von Innovationen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, die Unterstützung regionaler Infrastrukturvorhaben und ein gemeinsames Marketing für den Nordwesten. Für die Zusammenarbeit im stadtregionalen Verflechtungsbereich haben die Länder Niedersachsen und Bremen bereits am 05.05.2009 einen Staatsvertrag zur grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung geschlossen.

Seit der Aufnahme der Region Bremen-Oldenburg im Nordwesten in den Kreis der europäischen Metropolregionen ist es den Akteuren aus den Kommunen, den beiden Ländern und der Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam gelungen, die Potentiale der Metropolregion von ihren Häfen und ihrer maritimen Wirtschaft über die Wissenschaft und Forschungslandschaft bis hin zu den Branchennetzwerken der Automobilwirtschaft, der Luft- und Raumfahrt, der Erneuerbaren Energien, der Ernährungswirtschaft, der Gesundheitswirtschaft und der Logistik konsequent auszubauen und als eine Region mit hoher Lebensqualität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zu sichern.

Die Niedersächsische Landesregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen beabsichtigen, die Metropolregion Nordwest weiterhin in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken.

(2) Der Förderfonds der Länder Bremen und Niedersachsen für die Metropolregion Nordwest wird von beiden Ländern zu gleichen Teilen unterhalten. Er ist ein zentrales Element zur Entwicklung des Gesamtraumes im Sinne der gemeinsamen Ziele. Nach der erfolgreichen Anpassung der verwaltungsmäßigen Strukturen im Jahr 2015 soll der Förderfonds haushaltswirtschaftlich auf ein belastbares Fundament gestellt werden.

(3) Der Staatsvertrag soll den bremischen und niedersächsischen Akteuren eine verlässliche Größe und den Ländern eine verlässliche Planung für künftige Haushaltsjahre vorgeben.

Nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 248) ist der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.