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Abschnitt 1 NLJAAuflBeschl - I.

Bibliographie

Titel
Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
Redaktionelle Abkürzung
NLJAAuflBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100
  1. 1.

    Zum 1.1.2007 werden verlagert:

    1. a)

      die bisher von dem in das LS integrierten Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA) wahrgenommenen Aufgaben der überregionalen Koordinierung und Planung in das MS,

    2. b)

      der bisher in die LSchB integrierte Fachbereich II des NLJA - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - in das MK, mit Ausnahme der Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung.

  2. 2.

    MS und MK werden - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im AG KJHG - ermächtigt, zum 1.1.2007 ein beratendes Gremium einzurichten, dessen Zusammensetzung und Kompetenzen sich weitgehend an denen eines Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 71 SGB VIII orientieren.

  3. 3.

    Der Bezugsbeschluss zu a wird - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im AG KJHG - wie folgt geändert:

    1. a)

      Abschnitt II Nr. 1 Satz 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:

      1. "b)

        aus dem dem Geschäftsbereich des MK zugehörigen Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) die Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung in die LSchB."

    2. b)

      Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 wird gestrichen.