Abschnitt 1 NLJAAuflBeschl - I.
Bibliographie
- Titel
- Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
- Redaktionelle Abkürzung
- NLJAAuflBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
- 1.
Zum 1.1.2007 werden verlagert:
- a)
die bisher von dem in das LS integrierten Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA) wahrgenommenen Aufgaben der überregionalen Koordinierung und Planung in das MS,
- b)
der bisher in die LSchB integrierte Fachbereich II des NLJA - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - in das MK, mit Ausnahme der Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung.
- 2.
MS und MK werden - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im AG KJHG - ermächtigt, zum 1.1.2007 ein beratendes Gremium einzurichten, dessen Zusammensetzung und Kompetenzen sich weitgehend an denen eines Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 71 SGB VIII orientieren.
- 3.
Der Bezugsbeschluss zu a wird - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im AG KJHG - wie folgt geändert:
- a)
Abschnitt II Nr. 1 Satz 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:
- "b)
aus dem dem Geschäftsbereich des MK zugehörigen Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) die Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung in die LSchB."
- b)
Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 wird gestrichen.