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Anlage 3 LROP-VO - Aufbau der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme, Regelungsinhalte von Planzeichen

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO)
Amtliche Abkürzung
LROP-VO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010200000

(zu § 1 Abs. 2)

  1. 01

    Der Aufbau der beschreibenden Darstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme hat in den Grundzügen dem dieser Verordnung zu entsprechen. In die Regionalen Raumordnungsprogramme übernommene Ziele oder Grundsätze der Raumordnung sind durch Verweise auf die entsprechenden Ziffern dieser Verordnung kenntlich zu machen. Die Ziele der Raumordnung sind durch Fettdruck zu kennzeichnen.

  2. 02

    Grundlage der zeichnerischen Darstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme sind die Topographische Karte im Maßstab 1 : 50 000, deren digitale Rasterdaten oder ein gleichwertiges digitales Landschaftsmodell.

    Für die Übernahme und räumliche Konkretisierung der Ziele und Grundsätze dieser Verordnung und der daraus abgeleiteten Festlegungen der Regionalen Raumordnungsprogramme sind die in Ziffer 04 aufgeführten farbigen Planzeichen zu verwenden; sofern im Hinblick auf die Lesbarkeit der zeichnerischen Darstellungen Abweichungen von diesen Planzeichen notwendig werden, sind diese mit der obersten Landesplanungsbehörde abzustimmen. Die Planzeichen können auch digital erstellt werden.

    Soweit für Festlegungen der Regionalen Raumordnungsprogramme keine Planzeichen vorgegeben sind, sollen diese im Hinblick auf eine landesweite Standardisierung mit der obersten Landesplanungsbehörde abgestimmt werden.

    Durch Textziffern in der Legende der zeichnerischen Darstellung ist auf die entsprechenden Aussagen der beschreibenden Darstellung hinzuweisen.

  3. 03

    Bestandsdarstellungen und rechtsverbindliche Planungen sollen nur inso weit in die zeichnerische Darstellung aufgenommen werden, als sie für die Entwicklung des Planungsraumes von Bedeutung sind und gesichert werden sollen.

    Darstellungen außerhalb des Planungsraumes sollen nachrichtlich aufgenommen werden, soweit es sich um grenzüberschreitend abgestimmte Planungsziele handelt oder dies zum Verständnis des Planungszusammenhangs notwendig ist. In der Legende ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um nachrichtliche Darstellungen handelt.

  4. 04

    Planzeichen für die zeichnerische Darstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme sind:

Planzeichen für regionale Raumordnungsprogramme als pdf