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  • ab 29.10.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NIS2ZustBeschl

Bibliographie

Titel
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Niedersachsen; Bestimmung von Zuständigkeiten
Redaktionelle Abkürzung
NIS2ZustBeschl,NI
Normtyp
Beschluss
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Als Computer-Notfallteam i. S. von Artikel 10 Abs. 1 NIS-2-Richtlinie auf der Ebene der unmittelbaren Landesverwaltung wird die Zentralstelle für Informationssicherheit nach § 14 Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) benannt.