Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 20.08.1992, Az.: Ss 289/92

Gerichtliche Anordnung; Persönliches Erscheinen; Schwerwiegender Mangel; Begründung in Urteilsgründen; Rechtsbeschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
20.08.1992
Aktenzeichen
Ss 289/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12396
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:0820.SS289.92.0A

Fundstellen

  • VRS 84, 43
  • VRS 1993, 43

Amtlicher Leitsatz

Zur Unwirksamkeit einer gerichtliche Anordnung über das persönliche Erscheinen des Betroffenen allein bei einem schwerwiegenden Mangel. Für diese Fälle ist eine weitere Begründung in den Urteilsgründen nicht notwendig. Die Ermessenfehler- und damit Rechtsfehlerfreiheit der Anordnung wird im Rechtsbeschwerdeverfahren bei einer formgerecht ausgeführte Rüge überprüft.