Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 20.08.1992, Az.: Ss 289/92
Gerichtliche Anordnung; Persönliches Erscheinen; Schwerwiegender Mangel; Begründung in Urteilsgründen; Rechtsbeschwerdeverfahren
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 20.08.1992
- Aktenzeichen
- Ss 289/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12396
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1992:0820.SS289.92.0A
Rechtsgrundlagen
- § 73 Abs. 2 OWiG
- § 74 Abs. 2 OWiG
Fundstellen
- VRS 84, 43
- VRS 1993, 43
Amtlicher Leitsatz
Zur Unwirksamkeit einer gerichtliche Anordnung über das persönliche Erscheinen des Betroffenen allein bei einem schwerwiegenden Mangel. Für diese Fälle ist eine weitere Begründung in den Urteilsgründen nicht notwendig. Die Ermessenfehler- und damit Rechtsfehlerfreiheit der Anordnung wird im Rechtsbeschwerdeverfahren bei einer formgerecht ausgeführte Rüge überprüft.