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  • ab 27.11.1998 (aktuelle Fassung)

Art. 2 BArchVZuStVÄndStVG 1998

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStVG 1998,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300110000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 12. November 1998

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Rolf Wernstedt

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Gerhard Glogowski