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  • ab 01.06.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 DRBefMURdErl

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und Bewertung von Dienstposten und Arbeitsplätzen sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz und der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
Redaktionelle Abkürzung
DRBefMURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Im Rahmen der Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse wird den GAÄ und dem NLWKN die Zuständigkeit

3.1
gemäß § 25 Abs. 2 Satz 7 NBesG für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach den Sätzen 1, 2 und 4 und

3.2
gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO für die Feststellung des dienstlichen Bedürfnisses für den Einsatz einer Beamtin oder eines Beamten mit beschränkter Laufbahnbefähigung in einem nach § 34 Abs. 3 NLVO geeigneten Aufgabenbereich (Praxisaufstieg)

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