Abschnitt 3 DRBefMURdErl
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse und Bewertung von Dienstposten und Arbeitsplätzen sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz und der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBefMURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
Im Rahmen der Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse wird den GAÄ und dem NLWKN die Zuständigkeit
3.1
gemäß § 25 Abs. 2 Satz 7 NBesG für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach den Sätzen 1, 2 und 4 und
3.2
gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO für die Feststellung des dienstlichen Bedürfnisses für den Einsatz einer Beamtin oder eines Beamten mit beschränkter Laufbahnbefähigung in einem nach § 34 Abs. 3 NLVO geeigneten Aufgabenbereich (Praxisaufstieg)
übertragen.