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  • ab 01.11.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RiVASt-RdErl

Bibliographie

Titel
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)
Redaktionelle Abkürzung
RiVASt-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31030

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben eine Neufassung der einheitlich geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) vereinbart. Die Neufassung vom 23. 12. 2016 ist am 12. 10. 2017 im Bundesanzeiger (BAnz AT 12.10.2017 B1) veröffentlicht worden. Sie gilt für alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden in Niedersachsen.

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 11. 2017 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 10. 2017 außer Kraft.