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Anlage 1 OSArbRdErl - Stundentafel I

Bibliographie

Titel
Die Arbeit in der Oberschule
Redaktionelle Abkürzung
OSArbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

zu Nr. 3.1

FachbereichSchuljahrgängeGesamtstunden
Fach56789105-10
Fachbereich Sprachen
Deutsch54 (5)4 (5)4 (5)4 (5)4 (5)25 (30) 2
1. Fremdsprache44444424
2. Fremdsprache-+++++
Fachbereich Mathematik-Naturwissenschaften
Mathematik54 (5)4 (5)4 (5)4 (5)4 (5)25 (30) 2
Physik44334422
Chemie
Biologie
Informatik-+++++
Fachbereich geschichtlich-soziale Weltkunde
Geschichte21333318
Politik--
Erdkunde12
Fachbereich Arbeit/Wirtschaft - Technik
Wirtschaft--23128
Technik+++
Hauswirtschaft
Fachbereich musisch-kulturelle Bildung
Musik21212112
Kunst
Gestaltendes Werken12++++
Textiles Gestalten
Religion/Werte und Normen22222212
Sport22222212
Verfügungsstunden1-----1
Pflichtunterricht292626262626159
Wahlpflichtunterricht/Profile-4 (2)4 (2)4 (2)4 (2)4 (2)20 (10) 2
Pflichtstunden
pro Schülerin und Schüler
293030303030179
wahlfreier Unterricht1
Förderunterricht/Arbeitsgemeinschaften
XXXXXXX
Höchststunden
pro Schülerin und Schüler
XXXXXXX
+ = Wahlpflichtunterricht

Nach dem Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" in der jeweils geltenden Fassung erhalten die Schulen ein Stundenkontingent zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen. Die Lehrerstunden aus diesem Pool dürfen für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden.

Nach Nr. 3.2.15 wählen Schülerinnen und Schüler des Hauptschulzweigs nur einen zweistündigen Wahlpflichtkurs und nehmen an einer zusätzlichen fünften Unterrichtsstunde in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Entsprechend wählen nach Nr. 3.2.14 Absatz 2 Schülerinnen und Schüler der jahrgangsbezogen geführten Oberschule, die auf der grundlegenden Anspruchsebene in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet werden, einen zweistündigen Wahlpflichtkurs und nehmen an einer zusätzlichen fünften Unterrichtsstunde in den Fächern Deutsch und Mathematik teil.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 12.2 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2022 (SVBl. S. 462)