§ 2 NEuroAG - Abweichende Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Anpassung des Landesrechts aus Anlass der Einführung des Euro (NEuroAG)
- Amtliche Abkürzung
- NEuroAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000100000000
§ 1 Abs. 1 und 2 gilt für den Regelungsbereich der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechend, soweit sie keine andere Regelung treffen.