Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 18.10.1982, Az.: 9 U 47/82

Grundstücksfläche; Öffentlicher Weg; Grundstückseinfahrt; Grundstücksausfahrt; Eigentumsverhältnisse; Verwaltungsrechtliche Widmung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
18.10.1982
Aktenzeichen
9 U 47/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 13118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1982:1018.9U47.82.0A

Fundstellen

  • DAR 1983, 31
  • VersR 1983, 671

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Eigentumsverhältnisse oder eine evtl. verwaltungsrechtliche Widmung sind bei einer Entscheidung über die Frage, ob eine Grundstücksfläche ein öffentlicher Weg oder eine Grundstücksein- oder -ausfahrt darstellt nicht zu berücksichtigen. Vielmehr sind die äußerlichen oder weitere erkennbare Merkmale, die für den Verkehrsteilnehmer den Schluß auf eine entsprechende Beurteilung und ein entsprechendes Einstellen seines Verhaltens zulassen.