Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 18.10.1982, Az.: 9 U 47/82
Grundstücksfläche; Öffentlicher Weg; Grundstückseinfahrt; Grundstücksausfahrt; Eigentumsverhältnisse; Verwaltungsrechtliche Widmung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 18.10.1982
- Aktenzeichen
- 9 U 47/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 13118
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1982:1018.9U47.82.0A
Rechtsgrundlagen
- § 10 StVO
- § 8 Abs. 1 StVO
Fundstellen
- DAR 1983, 31
- VersR 1983, 671
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Die Eigentumsverhältnisse oder eine evtl. verwaltungsrechtliche Widmung sind bei einer Entscheidung über die Frage, ob eine Grundstücksfläche ein öffentlicher Weg oder eine Grundstücksein- oder -ausfahrt darstellt nicht zu berücksichtigen. Vielmehr sind die äußerlichen oder weitere erkennbare Merkmale, die für den Verkehrsteilnehmer den Schluß auf eine entsprechende Beurteilung und ein entsprechendes Einstellen seines Verhaltens zulassen.