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  • ab 30.11.2016 (aktuelle Fassung)

Art. 2 2. FöFoÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
2. FöFoÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 22. November 2016

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l