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§ 13 NKPG - Aufsicht

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz - NKPG -)
Amtliche Abkürzung
NKPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Die Kommunalprüfungsanstalt untersteht der Rechtsaufsicht der obersten Kommunalaufsichtsbehörde. Für die Durchführung der Aufsicht gelten die Bestimmungen des Siebenten Teils der Niedersächsischen Gemeindeordnung entsprechend.