§ 13 NKPG - Aufsicht
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz - NKPG -)
- Amtliche Abkürzung
- NKPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
Die Kommunalprüfungsanstalt untersteht der Rechtsaufsicht der obersten Kommunalaufsichtsbehörde. Für die Durchführung der Aufsicht gelten die Bestimmungen des Siebenten Teils der Niedersächsischen Gemeindeordnung entsprechend.