Abschnitt 27 VGO - 27. Vorstellung bei der Anstaltsleitung
Bibliographie
- Titel
- Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
- Amtliche Abkürzung
- VGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34300
Zur Durchführung des Vorstellungsgesprächs sind die Anstaltsleitung oder die von ihr bestimmten Bediensteten über jede Erstaufnahme und über jede sich an eine Verlegung anschließende Aufnahme alsbald zu unterrichten. Das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs ist in der Gefangenenpersonalakte zu vermerken (Vordruck 13: Ergebnis des Vorstellungsgesprächs).