§ 49 NAbfG - Inkrafttreten (1)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
- Amtliche Abkürzung
- NAbfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400010000000
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten
- 1.§ 4 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 Nrn. 3 und 5 am 1. Oktober 1990,
- 2.§ 21 am 1. Mai 1991
in Kraft.
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten und die Paragraphenfolge des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 21. März 1990 (Nds. GVBl. S. 91). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.