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§ 49 NAbfG - Inkrafttreten (1)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Amtliche Abkürzung
NAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400010000000

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten

  1. 1.
    § 4 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 Nrn. 3 und 5 am 1. Oktober 1990,
  2. 2.
    § 21 am 1. Mai 1991

in Kraft.

(1) Amtl. Anm.:

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten und die Paragraphenfolge des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 21. März 1990 (Nds. GVBl. S. 91). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.