Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.11.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt I BA AV

Bibliographie

Titel
Aufstieg für Beamtinnen und Beamte
Redaktionelle Abkürzung
BA AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31300

Die dem Justizministerium als oberster Dienstbehörde zustehenden Befugnisse nach § 33 Abs. 2 sowie § 34 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Satz 1 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) werden auf die unmittelbar nachgeordneten Justizbehörden übertragen. Der Bereich des Justizvollzuges wird von der Übertragung ausgenommen.