Abschnitt I BA AV
Bibliographie
- Titel
- Aufstieg für Beamtinnen und Beamte
- Redaktionelle Abkürzung
- BA AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31300
Die dem Justizministerium als oberster Dienstbehörde zustehenden Befugnisse nach § 33 Abs. 2 sowie § 34 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Satz 1 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) werden auf die unmittelbar nachgeordneten Justizbehörden übertragen. Der Bereich des Justizvollzuges wird von der Übertragung ausgenommen.