Anlage 28a NKWO - Wahlniederschrift über die gesonderte Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/Regionspräsidentenwahl (1)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
- Amtliche Abkürzung
- NKWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330
(zu § 64 Abs. 3)
Nach Artikel 1 Nr. 64 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und der Wahlkostenerstattungsverordnung vom 26. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 182) wird die Anlage 28a wie folgt geändert:
"In der Anlage 28 a (zu § 64 Abs. 3) werden vor der ersten Nummer 2.5 in dem Hinweisfeld "Mustervordruck im Fall einer mit einer Wahl der Vertreterinnen/Vertreter verbundenen Wahl" die Worte "Vertreterinnen/Vertreter" durch das Wort "Abgeordneten" ersetzt und vor der zweiten Nummer 2.5 in dem Hinweisfeld "Mustervordruck im Fall einer einzelnen Direktwahl" die Worte "oder Stichwahl" angefügt."
"In der Anlage 28 a (zu § 64 Abs. 3) werden vor der ersten Nummer 2.5 in dem Hinweisfeld "Mustervordruck im Fall einer mit einer Wahl der Vertreterinnen/Vertreter verbundenen Wahl" die Worte "Vertreterinnen/Vertreter" durch das Wort "Abgeordneten" ersetzt und vor der zweiten Nummer 2.5 in dem Hinweisfeld "Mustervordruck im Fall einer einzelnen Direktwahl" die Worte "oder Stichwahl" angefügt."