Abschnitt 1 LBWWKüsRdErl - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Errichtung eines Landesbetriebes "Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz" (NLWK)
- Redaktionelle Abkürzung
- LBWWKüsRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110000015004
Dem Beschluß der LReg vom 26.8.1997 (n.v.) entsprechend wird zum 1.1.1998 ein "Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz" (NLWK) gemäß § 26 LHO errichtet. Zum gleichen Zeitpunkt werden die elf Staatlichen Amter für Wasser und Abfall aufgelöst; das Staatliche Amt für Insel- und Küstenschutz wird in den NLWK überführt. Näheres zur Auflösung der Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall ergibt sich aus dem Bezugserlaß zu d.
Einzelheiten, insbesondere zu Aufgaben, Aufsicht und Wirtschaftsführung, ergeben sich aus der Betriebssatzung (Anlage).