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§ 12 NROG - Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)
Amtliche Abkürzung
NROG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Im vereinfachten Raumordnungsverfahren kann auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 3 Sätze 2 und 3 sowie auf eine Erörterung nach § 10 Abs. 4 Satz 3 verzichtet werden.