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Art. 1 LGÄMV/NIStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen - im Folgenden: Länder - durch Austausch der in der Anlage 1 bezeichneten Flächen. Die Änderungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Kartenblatt grafisch dargestellt. Die Anlagen sind Bestandteile des Staatsvertrages.

(2) In das Hoheitsgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehen über die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Wehningen mit einer Fläche von 90.538 m2. In das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen gehen über die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Woosmer mit einer Fläche von 129.963 m2.

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft tritt, ist nach § 1 Absatz 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.