Anlage 1.1 ZustVO-Wirtschaft
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-Wirtschaft
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71000
V e r z e i c h n i s | |||||
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Nr. | Rechtsgrundlage | Maßnahme | Stelle | ||
1 | Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) | Lk/kS/gsS/sG (1) | |||
(o h n e § 36 Abs. 3, § 60a Abs. 4 und Arbeitsschutz) | |||||
mit Ausnahme von | |||||
1.1 | §§ 14, 15 Abs. 1, §§ 15a, 15b | Gewerbeanzeigeverfahren; Empfangsbescheinigung; Namensangabe | G | ||
1.2 | §§ 33a, 33c und 33d | Erlaubnis für die Veranstaltungen der Zurschaustellung von Personen; Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten; Veranstaltung anderer Gewinnspiele | G | ||
1.3 | § 34b Abs. 5 | Öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern | IHK | ||
1.4 | § 38 Abs. 3 | Erlass von Rechtsverordnungen über Buchführungspflichten für Gewerbezweige nach § 38 Abs. 1 Satz 1 | MW | ||
1.5 | § 55a Abs. 1 Nr. 1, §§ 55c, 55e | Aufgaben der zuständigen Behörde für die Ausübung des Reisegewerbes | G | ||
1.6 | § 56 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 | Erlass von Rechtsverordnungen über Ausnahmen von den in § 56 Abs. 1 aufgeführten Beschränkungen | MW | ||
1.7 | § 56a | Entgegennahme der Anzeige über die Veranstaltung eines Wanderlagers, Untersagung | G | ||
1.8 | § 60a Abs. 2 | Erlaubnis zur Aufstellung von Warenspielgeräten und zur Veranstaltung anderer Gewinnspiele im Reisegewerbe | G | ||
1.9 | § 60b Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 69, 69b | Festsetzung von Volksfesten nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz, von der Festsetzung abweichende Regelungen der Zeit, der Öffnungszeiten und des Platzes in dringenden Fällen | G | ||
1.10 | § 60c | Verlangen auf Vorzeigen der Reisegewerbekarte, auf Einstellung der Tätigkeit sowie auf Vorlage geführter Waren | Lk/kS/gsS/sG/G | ||
1.11 | § 61a Abs. 2 Satz 2 | Zulassung von Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe | G | ||
1.12 | § 69 Abs. 1 und 3 | Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz sowie Entgegennahme der Anzeige über die Nichtdurchführung dieser Veranstaltungen | Lk/kS | ||
1.13 | § 69 Abs. 1 | Festsetzung von Wochenmärkten nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz | G | ||
1.14 | § 69b Abs. 1 | Von der Festsetzung abweichende Regelungen der Zeit, der Öffnungszeiten und des Platzes in dringenden Fällen | G | ||
1.15 | § 71b Abs. 2 Satz 2 | Zulassung von Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren | |||
a) auf Veranstaltungen nach den §§ 64 bis 66 | Lk/kS | ||||
b) auf Wochenmärkten nach § 67 | G | ||||
1.16 | § 150 Abs. 2 | Entgegennahme des Antrages auf Auskunftserteilung | Meldebehörde, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist | ||
Eine abweichende Zuständigkeit für § 15 Abs. 2 und § 60d kann sich nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der ZustVO-Wirtschaft ergeben.