Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.10.1982, Az.: 1 A 13/82

Genehmigung; Änderung des Bauwerks; Anbringen von Werbung; Werbeanlage

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
10.10.1982
Aktenzeichen
1 A 13/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12073
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1982:1010.1A13.82.0A

Fundstellen

  • DVBl 1983, 469
  • DÖV 1983, 387

Amtlicher Leitsatz

Eine Versagung der Genehmigung für eine Bauwerkänderung kann lediglich ausnahmsweise erfolgen. Wird eine Werbeanlage angebracht, so kann der Schutzzweck der Erhaltungssatzung dann betroffen sein, wenn die Installation als städtebauliche Maßnahme angesehen werden kann. Soweit lediglich ästhetische Wirkungen bezweckt werden, ist ein Verbot der Werbeanlage aufgrund der Erhaltungssatzung nicht zulässig.