Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.10.1982, Az.: 1 A 13/82
Genehmigung; Änderung des Bauwerks; Anbringen von Werbung; Werbeanlage
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 10.10.1982
- Aktenzeichen
- 1 A 13/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12073
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1982:1010.1A13.82.0A
Rechtsgrundlage
- § 172 BauGB
Fundstellen
- DVBl 1983, 469
- DÖV 1983, 387
Amtlicher Leitsatz
Eine Versagung der Genehmigung für eine Bauwerkänderung kann lediglich ausnahmsweise erfolgen. Wird eine Werbeanlage angebracht, so kann der Schutzzweck der Erhaltungssatzung dann betroffen sein, wenn die Installation als städtebauliche Maßnahme angesehen werden kann. Soweit lediglich ästhetische Wirkungen bezweckt werden, ist ein Verbot der Werbeanlage aufgrund der Erhaltungssatzung nicht zulässig.