Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 01.11.1993, Az.: Ss 340/93

Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz; Vergleich des Erscheinungsbildes; Polizeiliche Lichtbildvorlage; Verkehrsdelinquent

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
01.11.1993
Aktenzeichen
Ss 340/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12639
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1993:1101.SS340.93.0A

Fundstelle

  • StV 1994, 8

Amtlicher Leitsatz

Der anerkannte kriminalistische Erfahrenssatz, wonach dem späteren Wiederkennen in der Hauptverhandlung nur ein fragwürdiger Beweiswert zuzusprechen ist, muß im Urteil im Fall des wiederholten Wiedererkennens Würdigung finden. Der Vergleich des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage vermag den Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdelinquent gewesen, zu überlagern und zu beeinflußen.