Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 01.11.1993, Az.: Ss 340/93
Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz; Vergleich des Erscheinungsbildes; Polizeiliche Lichtbildvorlage; Verkehrsdelinquent
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 01.11.1993
- Aktenzeichen
- Ss 340/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 12639
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1993:1101.SS340.93.0A
Rechtsgrundlagen
- § 261 StPO
- § 267 StPO
Fundstelle
- StV 1994, 8
Amtlicher Leitsatz
Der anerkannte kriminalistische Erfahrenssatz, wonach dem späteren Wiederkennen in der Hauptverhandlung nur ein fragwürdiger Beweiswert zuzusprechen ist, muß im Urteil im Fall des wiederholten Wiedererkennens Würdigung finden. Der Vergleich des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage vermag den Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdelinquent gewesen, zu überlagern und zu beeinflußen.