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  • ab 31.03.2010 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 FwDV 3RdErl

Bibliographie

Titel
Einsatz- und Ausbildungsanleitungen für Feuerwehren; "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" - Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - (FwDV 3)
Redaktionelle Abkürzung
FwDV 3RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG vom 8.3.1978 (Nds. GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (Nds. GVBl. S. 491), wird hiermit die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" (FwDV 3) - Stand 2008 - (Anlage) eingeführt.

Sie kann auch über das Internet von der Homepage der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen (www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de) als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Dieser RdErl. tritt am 31.3.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft.

An die
Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden
Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy