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§ 3 IKGZVtr

Bibliographie

Titel
Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Redaktionelle Abkürzung
IKGZVtr,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von zwei Jahren schriftlich zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.