Abschnitt 1 ZALSiFüRdErl
Bibliographie
- Titel
- Führung des kleinen Landessiegels durch den Vorsitzenden des Ausschusses für die zahnärztliche Prüfung der Medizinischen Hochschule Hannover
- Redaktionelle Abkürzung
- ZALSiFüRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11410000005002
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13.10.1952 (Nds. GVBl. Sb. I S. 77) in Verbindung mit dem Beschluß des LM vom 10.12.1952 (Nds. MBl. S. 611 - GültL StK 2/2) bestimme ich im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten - Staatskanzlei -, daß der Vorsitzende des Ausschusses für die zahnärztliche Prüfung bei der Medizinischen Hochschule Hannover und dessen Vertreter das Siegel der Landesdienststelle führen, bei der sie im Hauptamt beschäftigt sind.
An
den Ausschuß für die zahnärztliche Prüfung bei der Medizinischen Hochschule Hannover,
die Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke.