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  • ab 12.06.1974 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZALSiFüRdErl

Bibliographie

Titel
Führung des kleinen Landessiegels durch den Vorsitzenden des Ausschusses für die zahnärztliche Prüfung der Medizinischen Hochschule Hannover
Redaktionelle Abkürzung
ZALSiFüRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11410000005002

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13.10.1952 (Nds. GVBl. Sb. I S. 77) in Verbindung mit dem Beschluß des LM vom 10.12.1952 (Nds. MBl. S. 611 - GültL StK 2/2) bestimme ich im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten - Staatskanzlei -, daß der Vorsitzende des Ausschusses für die zahnärztliche Prüfung bei der Medizinischen Hochschule Hannover und dessen Vertreter das Siegel der Landesdienststelle führen, bei der sie im Hauptamt beschäftigt sind.

An
den Ausschuß für die zahnärztliche Prüfung bei der Medizinischen Hochschule Hannover,
die Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke.